Ahmadiyya Muslim Jamaat Schweiz sagt NEIN zur Volksinitiative “Ja zum Verhüllungsverbot”
Die Ahmadiyya Muslim Jamaat Schweiz empfiehlt den Schweizer Mitbürgerinnen und Mitbürgern die Volksinitiative “Ja zum Verhüllungsverbot” abzulehnen weil…
- … sie die persönlichen Freiheitsrechte verletzt.
- … sie gegen die liberalen Werte der Schweiz ist.
- … sie diffuse Ängste schürt, muslimische Minderheit im Land diskriminiert und die Gesellschaft spaltet.
- … die Frauen weder zur Verhüllung noch zur Enthüllung gezwungen werden dürfen.
- … der Staat keine Kleidervorschriften zu erlassen hat und solche Vorgaben nicht in die Bundesverfassung gehören.
- … bereits heute die gesetzlichen Grundlagen bestehen gegen etwa Nötigung vorzugehen.
Die Menschrechte sprechen jeder Person das Recht zu, frei zu entscheiden, welche religiösen Symbol sie tragen will oder nicht. Zum Selbstbestimmungsrecht der Frau gehört es, dass sie selbst entscheidet, wie sie sich kleiden möchte. Jede Person soll dieses Recht, frei von Diskriminierung oder Zwang ausüben dürfen. In sicherheitsrelevanten Situationen und zur Identifikationszwecken ist es legitim, eine verhüllte Frau aufzufordern ihr Schleier zu lüften.
Religion eine Sache des Herzens.
Das Weltweite Oberhaupt der Gemeinde, Seine Heiligkeit Hazrat Mirza Masroor Ahmad (Möge Allah sein Helfer sein) sagt:
„Der Heilige Quran und der Heilige Prophet Muhammad(saw) haben es kategorisch klar gemacht, dass es keine Form von Zwang in religiösen Angelegenheiten geben sollte. Jedes Individuum sollte das Recht haben, zu wählen, welchen Pfad er oder sie zu beschreiten wünscht. Glaube ist und sollte immer eine Angelegenheit des Herzes und des Geistes sein.“