Islam und Menschenrechte
In Artikel 1 heisst es, dass alle Menschen frei und gleich an Würde und Rechten seien. Der Heilige Prophet Muhammadsaw hat erklärt, dass jeder Mensch frei geboren sei, seine Eltern jedoch machen ihn zu einem Muslim, einem Christen oder einem Magier. Der Heilige Qur-ân sagt dazu in der Sura 49 Vers 14:
„O ihr Menschen, Wir haben euch von Mann und Weib erschaffen und euch zu Völkern und Stämmen gemacht, dass ihr einander kennen möchtet. Wahrlich, der Angesehenste von euch ist vor Allah der, der unter euch der Gerechteste ist. Siehe, Allah ist allwissend, allkundig.“
Konkret heisst das, dass es vor Allah keinen Unterschied von Rasse und Geschlecht gibt, sondern dass in den Augen unseres Schöpfers derjenige Mensch vor anderen herausragt, der am Gerechtesten handelt.
Dies besagt auch der Artikel 2 der Menschenrechtserklärung. Der Gläubige und der Ungläubige, beide kämpfen friedvoll miteinander um die Anerkennung durch Gott oder die Menschen. Ihr Handeln wird von Gott bemessen, mehr noch, ihre Absicht ist es, die Allah bewertet. Der Qur-ân sagt dazu:
„Und jener, der ungläubig ist, lass seinen Unglauben dich nicht bekümmern. Zu Uns wird ihre Heimkehr sein, dann werden Wir ihnen verkünden, was sie getan; denn Allah weiss recht wohl, was in den Herzen ist.“ (31:24)
Der Muslim hat somit zwar die Pflicht, anderen den Weg Gottes zu zeigen, indem er gerecht lebt und seinen Glauben predigt, es gibt aber keine Form des Zwanges in der Verkündigung der Wahrheit. Das entspricht dem Artikel 3 der Menschenrechte, der lautet: Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit. Der Islam legt Wert auf dieses Gesetz, indem er zum Beispiel jeglichen Angriffskrieg, jegliche Aggression verbietet. Erlaubt ist nur der Verteidigungskrieg um der Sicherheit und der Freiheit des Glaubens willen. Dazu heisst es im Qur-ân:
„Erlaubnis (sich zu verteidigen) ist denen gegeben, die bekämpft werden, weil ihnen Unrecht geschah – und Allah hat fürwahr die Macht, ihnen zu helfen –, jeden die schuldlos aus ihren Häusern vertrieben wurden, nur weil sie sprachen: ‚Unser Herr ist Allah‘. Und würde Allah nicht die einen Menschen durch die anderen im Zaum halten, so wären gewiss Klöster und Kirchen und Synagogen und Moscheen niedergerissen worden, worin der Name Allahs häufig genannt wird. Allah wird sicherlich dem beistehen, der Ihm beisteht. Allah ist fürwahr allmächtig, gewaltig. Jenen, die, wenn Wir sie auf der Erde ansiedelten, das Gebet verrichten und die Zakat zahlen und Gutes gebieten und Böses verbieten würden. Und bei Allah ruht der Ausgang aller Dinge.“ (22:41-42)
Einen Heiligen Krieg, wie er immer wieder von Fanatikern, die sich dem Islam zugehörig fühlen, beschworen wird, gibt es gemäss der Lehre des Qur-âns nicht. Im Gegenteil, der Heilige Qur-ân sagt eindeutig:
„In Glaubensdingen darf es keinen Zwang geben“ (2:257)
und noch deutlicher:
„Lass den gläubig sein, der will, und den ungläubig sein, der will“ (18:30).
Diese Aussagen entsprechen dem Artikel 18 der Menschenrechte, in dem die Glaubens- und Gewissensfreiheit festgelegt wird.
Im Artikel 19 hingegen wird aufgeführt, dass jedermann das Recht und die Freiheit habe, seine Meinung durch irgendein Medium und unabhängig von Grenzen zu vertreten. Hier macht der Islam eine Einschränkung, die aber von den verschiedensten Staaten in ihren jeweiligen Grundgesetzen ähnlich dargestellt wird. Der Islam nämlich verbietet den Gebrauch beleidigender Formen. Zwar gibt es keine weltliche Strafe für Gotteslästerung oder Beleidigung des Propheten Muhammadsaw und alle, die solche Gesetze fordern, können sich nicht auf den Qur-ân berufen, der Gotteslästerung und Beleidigung von Propheten nicht unter weltliche Strafe stellt.
Andererseits gibt es Regeln des Anstandes und der Würde, wie sie der Qur-ân folgendermassen, um ein Beispiel zu geben, festlegt:
„O die ihr glaubt! lasset nicht ein Volk über das andere spotten, vielleicht sind diese besser als jene; noch Frauen (eines Volkes) über Frauen (eines anderen Volkes), vielleicht sind diese besser als jene. Und verleumdet einander nicht und gebet einander nicht Schimpfnamen. Schlimm ist das Wort: Ungehorsam nach dem Glauben; und wer nicht ablässt, das sind die Frevler. O die ihr glaubt! vermeidet häufigen Argwohn, denn mancher Argwohn ist Sünde. Und belauert nicht und führt nicht üble Nachrede übereinander. Würde wohl einer von euch gerne das Fleisch seines toten Bruders essen? Sicherlich würdet ihr es verabscheuen. So fürchtet Allah. Wahrlich, Allah ist langmütig, barmherzig.“ (49:12,13)
Im Gegensatz dazu fordert Allah die Menschen auf:
„Wetteifert denn miteinander um die Vergebung eures Herrn und den Garten, dessen Wert gleich dem Werte des Himmels und der Erde ist, bereitet denen, die an Allah und seine Gesandten glauben. Das ist Allahs Huld; Er gewährt sie, wem er will. Und Allah ist der Eigner grosser Huld.“ (57:22)
Bemerkenswert ist hier, dass Allah alle, die an irgendeinen Propheten und an Ihn glauben, berücksichtigt.
Der Wettkampf um Seine Gunst ist nicht auf die Muslime beschränkt. In einem anderen Vers derselben Sura erklärt Allah:
„Fürwahr, die mildtätigen Männer und die mildtätigen Frauen und jene, die Allah ein stattliches Darlehen geben – es wird ihnen um ein Vielfaches gemehrt werden, und ihr Lohn wird ein würdiger sein.“ (57:19)
In diesem Vers betont Allah die Unterschiede zwischen den Geschlechtern, indem er Männer und Frauen extra erwähnt, das heisst, Allah legt Wert darauf, dass beide Geschlechter mit ihren spezifischen Eigenschaften aufgerufen sind, mildtätig zu sein, und dass beiden ein besonderer Lohn zusteht. Diese Gleichberechtigung der Frau gegenüber dem Mann, auf die die Menschenrechte besonderen Wert legen, wird im Qur-ân an verschiedensten Stellen betont. So heisst es zum Beispiel:
„Wer Böses tut, dem soll nur mit gleichem vergolten werden; wer aber Gutes tut, sei es Mann oder Weib – und gläubig ist, diese werden in den Garten eintreten; darin werden sie versorgt werden mit Unterhalt ohne zu rechnen.“
Explizit nimmt Allah hier nicht nur auf die Gläubigen allein Bezug, sondern schliesst alle Menschen mit ein, wie auch in dem folgenden Vers, wo die Gleichberechtigung der Frau vielfach wiederholt wird:
„Wahrlich, die muslimischen Männer und die muslimischen Frauen, die gläubigen Männer und die gläubigen Frauen, die gehorsamen Männer und die gehorsamen Frauen, die wahrhaftigen Männer und die wahrhaftigen Frauen, die standhaften Männer und die standhaften Frauen, die demütigen Männer und die demütigen Frauen, die Männer, die Almosen geben, und die Frauen, die Almosen geben, die Männer, die fasten, und die Frauen, die fasten, die Männer, die ihre Keuschheit wahren, und die Frauen, die ihre Keuschheit wahren, die Männer, die Allahs häufig gedenken, und die Frauen, die gedenken – Allah hat ihnen Vergebung und herrlichen Lohn bereitet.“ (33:36)
Hier finden wir auch eine Grundlage für den Artikel 16 der Menschenrechte, in dem geregelt wird, dass und wie Frauen und Männer heiraten sollen und können. Wiewohl der Islam das freie Vermischen der Geschlechter in der Öffentlichkeit ablehnt, hat doch der Prophet Muhammadsaw Sorge dafür getragen, dass keine Frau wider ihren Willen verheiratet wird. Selbst wenn die Eltern des Bräutigams und der Braut übereinstimmen, dass eine Heirat arrangiert werden soll, obliegt es allein den möglichen Ehepartnern, ihre Zustimmung zur Heirat zu geben oder nicht. Der Qur-ân erklärt dies:
„Die aber glauben und gute Werke tun, die wollen Wir in Gärten führen, durch die Ströme fliessen, darin sie ewig weilen und immerdar; dort sollen sie reine Gefährten und Gefährtinnen haben, und Wir gewähren ihnen Zutritt zu einem (Ort) wohltätigen und reichlichen Schattens.“ (4:58)
Allah erklärt im Qur-ân immer wieder, dass Er allein Herr der Himmel und der Erde ist und dass dem Menschen die Herrschaft über Teile der Erde nur verliehen wird, während der wahre Herr Gott ist. So heisst es schon in der ersten Sura, die von jedem Muslim jeden Tag über 20mal gebetet wird:
„Aller Preis gebührt Allah, dem Herrn aller Welten“ (1:2).
In der Sura Maryam sagt Allah im Vers 66:
„Herr der Himmel und der Erde und all dessen, was zwischen beiden liegt. Diene Ihm darum und sei beharrlich in Seinem Dienst. Kennst du etwa einen, der Ihm gleich wäre?“
Der Mensch ist nur Statthalter auf Erden:
„Er ist es, Der euch zu Statthaltern auf Erden gemacht hat“
und, wie ich schon früher ausgeführt habe, der Mensch soll sich der Statthalterschaft als würdig erweisen, indem er bemüht ist, zu den Gerechtesten zu gehören, also auch in Bezug auf die Erlaubnis zu arbeiten, wie es der Artikel 23 der Menschenrechte fordert.
Hierzu zählt auch die Frage, wie die Menschen sich eine Form wählen, nach der sie regiert werden möchten. Der Qur-ân geht davon aus, dass es Führer und Führerinnen für die Menschen geben muss. Lapidar erklärt Allah:
„Allah gebietet euch, dass ihr die Treuhänderschaft jenen übergebt, die ihrer würdig sind; und wenn ihr zwischen Menschen richtet, dass ihr richtet nach Gerechtigkeit. Fürwahr, herrlich ist, wozu Allah euch ermahnt. Allah ist allhörend, allsehend. O die ihr glaubt, gehorchet Allah und gehorchet dem Gesandten und denen, die Befehlsgewalt unter euch haben. Und wenn ihr in etwas uneins seid, so bringet es vor Allah und den Gesandten, so ihr an Allah glaubt und an den Jüngsten Tag. Das ist das Beste und am Ende auch das Empfehlenswerteste.“ (4:59, 60)
Hier werden Wahlen als der beste Weg zu einer Regierungsform beschrieben und zugleich betont, dass die Religionszugehörigkeit nicht ausschlaggebend für einen gerechten Herrscher, ob Mann oder Frau, sein muss. Die Untertanen hingegen haben die Pflicht, darüber zu wachen, dass sich keine Korruption in die herrschenden Kreise einschleicht, und so lautet das Gebet der Gläubigen:
„O Allah, Herr der Herrschaft, Du gibst die Herrschaft, wem Du willst, und Du nimmst die Herrschaft, wem Du willst. Du erhöhst, wen Du willst, und erniedrigst, wen Du willst. In Deiner Hand ist alles Gute. Wahrlich, Du hast Macht über alle Dinge. Du lässt die Nacht übergehen in den Tag und lässt den Tag übergehen in die Nacht. Du lässt das Lebendige hervorgehen aus dem Toten und das Tote hervorgehen aus dem Lebendigen. Du gibst, wem Du willst, ohne zu rechnen.“ (3:27, 28)
Immer wieder sagt Allah, dass wir Gerechtigkeit wahren sollen – ein Grundzug der Menschenrechte. So heisst es:
„Allahs ist, was in den Himmeln und was auf Erden ist, und Allah genügt als Beschützer. Wenn Er will, so kann Er euch fortnehmen, ihr Menschen, und andere bringen; und Allah hat volle Macht, das zu tun. Wer den Lohn dieser Welt begehrt – bei Allah ist der Lohn dieser Welt und im Jenseits; und Allah ist allhörend, allsehend. 0 die ihr glaubt, seid fest in Wahrung der Gerechtigkeit und Zeugen für Allah, mag es auch gegen euch selbst oder gegen Eltern und Verwandte sein. Ob Reicher oder Armer, Allah hat über beide mehr Rechte. Darum folgt nicht niederen Begierden, damit ihr billig handeln könnt. Und wenn ihr (die Wahrheit) verhehlt oder (ihr) ausweichet, dann ist Allah wohl kundig eures Tuns.“ (4:133-136)
Die Menschenrechte betonen nicht die Pflichten des Menschen oder des Staates. Aber sie reden davon, dass jeder arbeiten darf, entsprechend seiner Wahl. Der Staat muss ihm dieses Recht gewähren.
Der Islam indes fordert vom Staat, dass er für seine Bürger und Bürgerinnen ausreichende Möglichkeiten schafft, so dass alle zufrieden stellend ernährt werden, gekleidet sind, Wissen erlangen und eine anständige Behausung geniessen dürfen. So heisst es im Qur-ân über den Staat:
„Es ist für dich (gesorgt), dass du darin weder Hunger fühlen noch nackend sein sollst. Und dass du nicht dürsten noch der Sonnenhitze ausgesetzt sein sollst.“ (20:119-120)
Sollte es in einem Staat zu Verfolgungen Andersdenkender kommen, ermahnt der Qur-ân, dass andere den Bedrängten Asyl gewähren müssen. Dies liegt schon in der Geschichte des Islams begründet, weil der Prophet Muhammadsaw und seine Getreuen Mekka verlassen und in Medina Zuflucht suchen mussten. Der Qur-ân verweist an mehreren Stellen auf das Recht und die Pflicht zur Auswanderung, so zum Beispiel in der Sura 16 Vers 111:
„Alsdann wird dein Herr jenen, die auswanderten, nachdem sie verfolgt worden waren, und dann hart kämpften (für Allah) und standhaft blieben – siehe, dein Herr wird hernach gewiss allverzeihend, barmherzig sein.“
Und in der Sura 9 Vers 6 manifestiert Allah die Pflicht, Asyl zu gewähren:
„Und wenn einer der Götzendiener bei dir Schutz sucht, dann gewähre ihm Schutz, bis er Allahs Wort vernehmen kann; hierauf lasse ihn die Stätte seiner Sicherheit erreichen.“
Dies entspricht den Artikeln 13 und 5 der Menschenrechte.
Die Menschenrechte verurteilen zudem jegliche Grausamkeit und Folter. Auch dies entspricht der islamischen Gesetzgebung. So sagt der Qur-ân:
„Gut und Böse sind nicht gleich. Wehre (das Böse) mit dem ab, was das Beste ist. Und siehe, der, zwischen dem und dir Feindschaft war, wird wie ein warmer Freund werden. Aber dies wird nur denen gewährt, die standhaft sind; und keinem wird es gewährt als dem Besitzer grossen Seelenadels.“
Gutes aber muss erlernt werden. Die Qur-ân fordert die Menschen auf, sich an den grossen Vorbildern zu orientieren, die Allah geschaffen hat, damit sie den Menschen Gottes Willen und Wesen verkünden. So heisst es:
„Wahrlich, ihr habt an dem Propheten Allahs ein schönes Vorbild für jeden, der auf Allah und den Letzten Tag hofft und Allahs häufig gedenkt.“ (33:22)
Der Prophetsaw hingegen wird aufgefordert, zu den Gläubigen, die an Gott glauben, zu sprechen.
„Sprich: „Liebt ihr Allah, so folget mir, (dann) wird Allah euch lieben und euch eure Fehler verzeihen; denn Allah ist allverzeihend, barmherzig.“ (3:32)
Der Prophetsaw aber wies die Gläubigen an, Wissen zu erwerben, und wenn sie dafür bis zum Ende der Welt wandern müssten. Auch der Qur-ân sagt, dass die Menschen Wissen erwerben sollen. In Sura 20 Vers 115 heisst es:
„Sprich: O mein Herr, mehre mich an Wissen.“
Das alles entspricht dem Artikel 26 der Menschenrechte, in dem das Recht auf Erziehung behandelt wird.
Quelle: Hadayatullah Hübsch, Islam und Menschenrechte, Verlag der Islam, 1993, S. 2-13