Der Islam über Ehe und Treue
Der Heilige Prophet Muhammadsaw sagte:
“Die Heirat ist mein Weg. Wer meinen Weg vernachlässigt und nicht beschreitet, ist nicht von mir.“ (Ibn Majah)
Allah verbietet im Heiligen Koran ausdrücklich das Mönchstum, Zölibat und Single-Dasein, diese sind dem Islam fremd. Indes werden Ehen im Islam nicht durch Zufall oder Augenschein geschlossen, sondern die Eltern halten gemeinsam mit ihren heiratsfähigen Kindern nach geeigneten Partnern Ausschau. Die Zustimmung der Braut und des Bräutigams muss vor der Eheschliessung eingeholt werden (Hadith Musnad).
Zwangsheirat ist ausdrücklich verboten. Intime Kontakte sind vor und ausserhalb der Ehe verboten, da diese einer spirituellen Entwicklung im Wege stehen, die das wichtigste Ziel im Islam ist. Meint man schliesslich, ein geeignetes Paar gefunden zu haben, werden Treffen zwischen den Familien arrangiert, und es beginnt eine Phase des intensiven Gebets (dem Isthikhara-Gebet in den Worten des Heiligen Prophetensaw), durch das die Partner und ihre Verwandten, oftmals auch spirituell hoch stehende Freunde, ein Zeichen von Gott erflehen, ob eine mögliche Ehe glücklich werden wird.
Wahl des Ehepartners
Der Heilige Prophetsaw hatte gesagt, dass wegen der Schönheit, der Abstammung, des Geldes oder der Rechtschaffenheit geheiratet wird, Muslime aber den Partner wegen dessen Rechtschaffenheit wählen sollten (Hadith Muslim). Die Trauung (Nikah) wird in der Regel in der Moschee vollzogen (in Deutschland geht ihr die standesamtliche Heirat voraus), anschliessend wird die Eheschliessung durch die Rukhstana (Heimholung der Braut) vollzogen. Ihr folgt das öffentliche Fest (Walima).
Nach dem Islam ist es selbstverständlich auch möglich neben der oben erwähnten Art den Ehepartner selbst auszusuchen, man darf aber keine ausser- oder vorehelichen Beziehungen eingehen. Nach der islamischen Theologie kann eine solche Beziehung einen notwendigen Schutz von Mann und Frau nicht bieten. Als Konsequenz zeigt sich oft, dass aufgrund mangelnder und nicht trennscharf definierter Rechte und Pflichten viele derartige Beziehungen schon bei kleineren Konflikten und Unstimmigkeiten zu Bruch gehen.
Wenn diese Regeln fehlen, fühlen sich beide Partner oft ungebunden und können ungeachtet von gesellschaftlichen Normen und Treuewerten die Beziehung jederzeit ohne plausible Begründung aufgeben und den Partner verlassen. Solch ein freier Umgang wird in Anlehnung an Freiheit und Aufklärung in der hiesigen Gesellschaft toleriert, aber dessen Konsequenzen, wie hohe Scheidungsraten oder ungewollte Schwangerschaften etc., leider übersehen.
Pflichten der Ehepartner
Der Ehemann ist verpflichtet, seiner Frau eine Morgengabe (Mahr) in Höhe von etwa sechs Monatseinkommen zu ihrer eigenen, freien Verfügung zu geben. Er hat im Islam zudem die Pflicht, seine Familie zu ernähren und zu versorgen. Arbeitet seine Frau, steht ihr allein das verdiente Geld zu, ohne dass sie verpflichtet wäre, davon etwas für den Haushalt abzugeben.
Die Ehefrau hat die Pflicht, das gemeinsame Haus zu einer Stätte des Friedens zu machen (30:22), ihrem Ehemann in allem, zu unterstützen, seine Geheimnisse zu wahren, auch in Krisensituationen seine Schwächen nicht nach aussen zu tragen (4:35) und die Kinder nach besten Kräften zum Guten zu erziehen.
Diese, zum Teil harten Vorgaben, gehen in Gleichschritt mit den Pflichten des Mannes. Der Ehemann ist nicht nur verpflichtet, für das Wohl seiner Frau zu sorgen, also für alle finanziellen Belange der Familie aufzukommen. Dies ist eine sehr hohe Verantwortung, der gerecht zu werden viel Aufwand erfordert. Darüber hinaus ist es die Pflicht des Ehemanns, mit der Ehefrau stets gütig und liebevoll umzugehen. Er hat laut dem Heiligen Koran nicht das Recht, sie roh oder unfreundlich zu behandeln (30:22). Wie Allah einmal dem Verheissenen Messias und Mahdi des Islam, Hadhrat Mirza Ghulam Ahmadas offenbarte, ist die Ehefrau nicht eine Dienerin, sondern eine Gefährtin (Tazkirah).
Gerade die Ehe dient dazu, durch Selbstüberwindung zu reifen, was bedeutet, dass im Durchsetzen egoistischer Interessen und dem Ausbeuten des anderen niemals ein Ziel gesehen werden darf. Anstatt sich bedienen zu lassen, soll man sich bemühen, den anderen zu unterstützen und eine hohe Stufe der Selbstlosigkeit zu erlangen. Der Heilige Koran gibt uns dazu das Gebet:
“O Allah, gewähre uns an unseren Frauen und Kindern Augentrost und mache sie und uns zu einem Vorbild für die Rechtschaffenen.“ (25:75)
Die Ehe soll erfüllt sein vom Bestreben, dem Partner zu helfen und die Liebe zu ihm ständig wachsen zu lassen. Allah sagt im Heiligen Koran, dass er zwischen die Eheleute Zärtlichkeit gesetzt hat (30:22). Es heisst ausdrücklich im Heiligen Koran, dass die Frau dem Manne ein Gewand ist und der Mann der Frau ein Gewand ist (2:188). Das bedeutet, dass, wie es ein Gewand tut, man einander Schutz vor Kälte und Hitze geben und aneinander Schönheit, Freude und Frieden finden soll.
Allah ermahnt im Heiligen Koran die Männer, dass jemand, dem an seiner Frau etwas nicht gefällt, nachdenken soll, denn vielleicht hat Allah gerade darin viel Gutes gelegt (4:20).
Konflikte in der Ehe
Konflikte sollen in Ruhe und Geduld, durch Gebet und Gespräch ausgetragen werden. Wird dennoch in Erwägung gezogen, sich scheiden zu lassen (was Frau und Mann zusteht und nicht durch das dreimalige Aussprechen einer Formel geschehen kann, wie der Heilige Prophetsaw klarstellte), sollen Bemühungen unternommen werden, mit Hilfe von Verwandten und Freunden eine Wiedervereinigung zu erzielen.
Scheitert das, setzt das im Heiligen Koran beschriebene Scheidungsverfahren ein, falls der Mann die Trennung wünscht (2:228ff.). Dem Scheidungsbegehren einer Frau kann indes sofort von einem Richter zugestimmt werden. Mann und Frau sollen sich aber bewusst sein, dass, wie der Heilige Prophetsaw sagte, von allen erlaubten Dingen die Scheidung das ist, was in den Augen Allahs am hassenswertesten ist (Abu Dawud).
Gewalt in der Ehe ist leider durch kulturelle Einflüsse und einer falschen Vorstellung vom Islam bei einigen Muslimen verbreitet, aber unvereinbar mit der islamischen Lehre. Jegliche Art von Gewalt ist in der islamischen Ehe verboten. Bei der Ahmadiyya Muslim Jamaat kann Gewalt unter Ehepartnern bei Bekanntwerden zur Exkommunikation führen.